Fußgänger schützen: Mobile LED-Beleuchtung für temporäre Überwege - ABZ Allgemeine Bauzeitung

2022-12-08 12:22:28 By : Ms. Ella i

Fußgänger, die an Fußgängerüberwegen mit Zeichen 293 die Fahrbahn queren, haben gemäß Straßenverkehrsordnung Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr. Um Unfälle zu vermeiden, muss der Fußgänger beim Überqueren an Zebrastreifen bei Dunkelheit gut erkennbar sein. Gerade bei temporären Fußgängerüberwegen an Baustellen und bei geänderten Verkehrsführungen, reicht eine vorhandene Straßenbeleuchtung hierzu oft nicht aus. Den Anforderungen an Sicherheit und Verkehrssicherungspflicht kann man hier nur mit einer Zusatzbeleuchtung gerecht werden.

So müssen gemäß der DIN 67523-1 auf Straßen mit Gegenverkehr je Fußgängerüberweg zwei zusätzliche Leuchten errichtet werden, um querende Fußgänger aus jeder Fahrtrichtung anleuchten zu können. Die Zusatzleuchten sind jeweils in Fahrtrichtung vor dem Fußgängerüberweg anzuordnen und müssen während den gesamten Dunkelstunden in Betrieb sein.

Die mobile Fußgängerüberwegbeleuchtung von Berghaus besteht aus zwei lichtstarken LED-Straßenleuchten (Lichtstrom jeweils 9800 L) inklusive Steuergerät zum Betrieb an 230 V AC oder 12 V DC. Die Lichtfarbe Normalweiß (4000 K) ist für die Beleuchtung von Straßen und Fußgängerüberwegen ideal geeignet, da hier auch bei nebeligen Witterungssituationen alles gut und klar erkennbar ist. Zum Lieferumfang gehören die erforderlichen Halterungen sowie Anschluss- und Verbindungskabel, ebenso für die gegenüberliegende Straßenseite. Das Steuergerät ist mit Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr ausgestattet und kann komfortabel über Bluetooth eingestellt werden (passwortgeschützt). Auf Wunsch kann eine sofort einsatzbereite Komplettlösung mit Aufstellvorrichtungen, Sieben-Meter-Masten inklusive Kabelüberspannung und Akkukasten geliefert werden. So ergibt sich eine standfeste Aufstellung bei gleichzeitiger Spannungsversorgung beider Seiten, statisch für LED-Beleuchtung und Kabelüberspannung in 7 m Höhe geprüft.

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