SR.de: Fallstricke beim Online-Shopping aus Nicht-EU-Ländern

2022-12-08 12:20:00 By : Ms. Jenny J

Der Black Friday und Weihnachten stehen vor der Tür – und damit auch viele Online-Bestellungen. Wer Waren aus einem Nicht-EU-Land bestellt, kann gegebenenfalls eine böse Überraschung erleben, denn es können Zollgebühren anfallen. Aber es gibt noch mehr Fallstricke beim Online-Einkauf.

Mit einem Klick im Warenkorb, mit einem zweiten schon bezahlt, teilweise reicht ein Swipe: Online-Shopping ist bequem und schnell. Wer nicht aufpasst, muss aber im Zweifel tiefer in die Tasche greifen, als eigentlich geplant.

Denn bei Bestellungen von Waren aus einem nicht-EU-Land können Zollgebühren fällig werden. Ob und in welcher Höhe ist von mehreren Faktoren abhängig.

Liegt der Warenwert bei einer Bestellung aus einem Drittland unter 150 Euro, müssen Kunden keinen Zoll zahlen. Allerdings fallen auf diese Sendungen trotzdem die regulären Steuersätze von 19 Prozent beziehungsweise ermäßigt (zum Beispiel für Bücher) in Höhe von sieben Prozent an. Wer Kaffee, Alkohol oder Tabakwaren bestellt, muss zusätzlich auch noch mit Verbrauchssteuern rechnen.

Zudem erheben die Zusteller, wie zum Beispiel die Deutsche Post, eine Servicegebühr. Diese ist unabhängig vom Zoll – erhöht aber auch die Kosten für die bestellende Person. Wie hoch diese Gebühr ist, können Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zustellers nachlesen.

Kostet die Ware mehr als 150 Euro fallen zusätzlich zu den Einführungssteuern noch Zollgebühren an. Da diese immer unterschiedlich sind, hat der Zoll eine Hilfeseite, auf der Interessierte sich im Vorfeld informieren können.

Hier gibt es auch Beispiele, um den Warenwert zu berechnen. Sind die Versandgebühren nicht separat aufgeführt, können nämlich auch Päckchen, deren eigentlicher Warenwert unter 150 Euro liegt, zollgebührpflichtig werden.

Außerdem warnt der Zoll vor vermeintlich günstigen Markenartikeln. "Diese können sich schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn sie gefälscht sind“, so Thomas Molitor vom Hauptzollamt Koblenz. Ist das der Fall, werden sie sichergestellt und vernichtet. Der Kaufpreis werde vom Lieferanten oft nicht erstattet. Und zusätzlich erwartet den Paketempfänger gegebenenfalls ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber.

Bei Bestellungen aus Drittländern gibt es für die Käufer also einiges zu beachten – um auf Nummer sicher zu gehen und entspannt online zu shoppen, hat der Zoll eine weitere Hilfe: Der Chatbot „TinA“ beantwortet Fragen.

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

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