Zu wenig „Saft“: Straßenlaternen als Ladesäule nur bedingt nutzbar

2022-12-08 12:30:24 By : Ms. Violet Li

Immer mehr E-Autos sind auf unseren Straßen unterwegs. Das Problem: Wo können sie geladen werden? Im Oktober hatte die SPD-Fraktion einen Antrag eingereicht, in dem die Verwaltung beauftragt wurde zu prüfen, ob künftig Straßenlaternen als Ladesäulen für Elektrofahrzeuge genutzt werden können.

Bönen – Das war Thema im jüngsten Ausschuss Planen, Bauen, Umwelt (PBU). So bestechend die Idee ist, Ladestationen mit vorhandenen Laternen zu verbinden – ganz so einfach ist die technische Umsetzung dann leider doch nicht.

Die Verwaltung hat mittlerweile zum Thema Ladesäulen Erfahrungsberichte aus Schwerte und Dortmund eingeholt. In Schwerte kommt bisher ein Anschluss von Ladesäulen an die bestehende Straßenbeleuchtung aufgrund der Netzstruktur nicht in Frage. In Dortmund können Teile der bestehenden Straßenbeleuchtung mit einer Lademöglichkeit kombiniert werden.

Die Gemeinde hat auch die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) als Eigentümer und Betreiber der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Gemeinde miteinbezogen, die bisher einzig in Kamen an der Märkischen Straße quasi als Pilot eine Ladestation betreibt. Der Hersteller vertreibt nach Angaben der Verwaltung die verbaute Ladesäule nicht mehr, deshalb können nur die Anschaffungskosten aus dem Jahr 2019 von rund 13 700 Euro angegeben werden. Hinzu kommen notwendige Kosten für Netzanschluss und Tiefbau. Fördermittel für den Umbau von Straßenleuchten mit einer Ladeinfrastruktur gibt es aktuell nicht, ergab eine Prüfung. Anfallende Kosten müssten aus dem Haushalt finanziert werden.

In der Gemeinde Bönen umfasst die öffentliche Straßenbeleuchtung 1791 Stahllichtmasten. Ein Großteil bietet sich nach Einschätzung der GSW nur bedingt als möglicher Ladepunkt für die E-Mobilität an.

In der Regel sei der Leuchtenstandort so gewählt, dass auch der Gehweg ausgeleuchtet wird. Steht der Laternenmast auf der Innenseite des Bürgersteigs, würde sich ein Ladekabel zwischen Lampe und Fahrzeug quer über den Gehweg spannen und die barrierefreie Nutzung des Gehweges einschränken. Bei Lampen an Parkflächen und Parkbuchten sei die Installation von Ladeinfrastruktur an einem Mast aber grundsätzlich möglich.

„Mit der vorhandenen Anbindung der Straßenbeleuchtung an das Stromnetz ist zudem nur eine Ladeleistung zwischen 3,7 und 4,6 kW möglich, der Ladevorgang einer Autobatterie könnte also bis zu zehn, zwölf Stunden dauern“, so die GSW. Deshalb wären diese Ladeplätze eher für Anwohner interessant, die ihr Fahrzeug über Nacht laden.

Allerdings kann die Ladelaterne nur von maximal zwei, höchstens drei Fahrzeugen in 24 Stunden genutzt werden und wäre für einen Betreiber unwirtschaftlich. Ein neuer Netzanschluss, verbunden mit Tiefbauarbeiten, könnte die Ladeleistung auf 11 bis 22 kW heraufsetzen, was den Ladevorgang erheblich verkürzen würde.

Da das Aufladen der Autobatterie nicht kostenlos ist, müsste zudem ein Abrechnungssystem installiert werden. Die Ladesäulenverordnung (LSV) schreibt vor, dass Ladepunkte für Elektrofahrzeuge ab dem 1. März 2023 über eine standardisierte Schnittstelle verfügen müssen, die das Übermitteln des Standorts sowie von Daten ermöglicht. Ab dem 1. Juli 2023 müssen öffentliche Ladepunkte zudem mit einem Kartenlesegerät ausgestattet sein und das bargeldlose Zahlen mit Karte kontaktlos ermöglichen. Dadurch erhöhen sich die Kosten für Anschaffung und Betrieb der Ladeinfrastruktur.

Das Problem der Bereitstellung sowohl öffentlich nutzbarer Ladeinfrastrukturen (Ladestation/Ladelaterne) als auch die Ermöglichung der Installation rein privat nutzbarer Ladeinfrastrukturen (Wallbox) in Wohnquartieren mit Mehrfamilienhäusern, in denen lediglich öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen, sei bekannt, so die Verwaltung.

Wirklich überzeugende Lösungen für diese Situationen gebe es bisher aber noch nicht. Beide Lademöglichkeiten bedingen einen öffentlichen Stellplatz, der dann als Parkplatz wegfallen würde. Im Fall einer privaten Wallbox würde der öffentliche Stellplatz zudem unzulässig privatisiert.

Die Verwaltung will deshalb unter Berücksichtigung der technischen Voraussetzungen und der entstehenden Kosten künftig prüfen, wenn vorhandene Lampenmasten ausgetauscht werden, ob sie durch Ladelaternen ersetzt werden können.

Außerdem will sie künftig bei Installation öffentlicher Ladeinfrastrukturen zum Beispiel auf Supermarkt-Parkplätzen daraufhin wirken, dass diese jederzeit öffentlich zugänglich sind und nicht abgeschlossen werden.